Das kostet Segelfliegen
Die Auffassung, Fliegen sei nur etwas für „Betuchte“, ist in Bezug auf das Segelfliegen sicher falsch. Je nachdem wie viel man fliegt, kommt man mit dem Vereinsbeitrag und den Fluggebühren auf etwa 600,- € pro Jahr.
Unsere Gebühren sind im Folgenden einzeln aufgeschlüsselt.
Rundflüge
Bis zu 10 Minuten 20,- €, jede weitere Minute 0,50 €.
Beitrittsgebühren
Als aktives Mitglied ohne fliegerisches Vorleben bezahlst Du im ersten Jahr einen Pauschalbetrag von 400,- € wenn Du ein eigenes Einkommen hast und 300,- € ohne eigenes Einkommen. In diesen Beträgen sind alle Kosten, die in den ersten 12 Monaten Deiner Mitgliedschaft anfallen, enthalten. Erst danach werden die Kosten nach der unten aufgeführten Beitrags- und Gebührenordnung berechnet.
Als aktives Mitglied mit fliegerischem Vorleben zahlst Du 150,- € und die Gebühren-ordnung tritt sofort in Kraft.
Als passives Mitglied wird keine Beitrittsgebühr erhoben.
Monatsbeiträge
20,- € für aktive Mitglieder ohne eigenes Einkommen
25,- € für aktive Mitglieder mit eigenem Einkommen
5,- € für passive Mitglieder
Fluggebühren
Die Fluggebühren setzen sich aus den Start- und den Flugzeitgebühren zusammen.
Die Startgebühr beträgt:
3,50 € pro Windenstart für Schulstarts mit ASK13 und Ka8
5,00 € pro Windenstart für alle anderen Segelflugzeuge.
Die Zeitgebühr beträgt:
0,10 € pro Minute auf ASK13 und Ka8
0,20 € pro Minute auf allen anderen Segelflugzeugen.
Von jedem aktiven Mitglied wird eine Pauschale von 200 €/Jahr eingezogen, wobei die anfallenden Fluggebühren mit diesem Betrag verrechnet werden.
Für Fliegen von LS4, LS8 und Twin III wird eine Versicherungspauschale von insgesamt 100,--€ pro Jahr berechnet.
Umsteigegebühren
Für den ersten Start auf den Flugzeugen LS4, LS8 und Twin III wird eine Umsteigegebühr von jeweils 100,- € berechnet.
Ausbildung
Für die Ausbildung fallen im Verein keine Kosten an, da sowohl die praktische als auch die theoretische Ausbildung von ehrenamtlich tätigen Fluglehrern durchgeführt wird. Lediglich für die Abnahme der Prüfungen ist bei den Behörden eine Gebühr fällig.
Arbeitsstunden
Es besteht keine Verpflichtung Arbeitsstunden im Verein zu leisten. Jedoch werden die Fluggebühren nach dem nachfolgend aufgeführten System berechnet.
bei Leistung von 0-30 Stunden die dreifachen Fluggebühren
bei Leistung von 31-99 Stunden die zweifachen Fluggebühren
bei Leistung von 100 oder mehr Stunden die einfachen Fluggebühren
100 Stunden erscheint auf den ersten Blick sehr viel. Dabei ist aber zu beachten, dass auch die in der Flugsaison geleisteten „Dienste“ als Fluglehrer, Windenfahrer, Startleiter, Starthelfer und Flugleiter angerechnet werden.